DAS  NEUE 


Maklerrecht

2020

Rechtsanwalt
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Maklerbüros müssen aktiv werden


Maklerverträge neu

Die neuen Vorschriften der §§ 656 a ff. BGB
Beim Abschluss von Maklerverträgen über Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern) greifen die neuen Vorschriften mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ein. 
Deshalb müssen ImmobilienmaklerInnen ihre Praxis in den Büros bei der Kundenansprache und beim Abschluss von Verträgen umstellen. Dafür haben wir verschiedene Angebote wie Webinare und Strategie-Seminare eingerichtet, die Sie nutzen können. 

In dem neuen Buch zu den Provisionsregelungen bei Wohnimmobilien stellen wir die Inhalte des Gesetzes und einen neuen Maklervertrag vor. Die hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer ist das neue Leitbild nach § 656 c BGB.
Das Buch können Sie bestellen unter:


Zu dem Buch gehört ein Aktualisierungsservice für die zweite Auflage im Januar 2021 und eine offene Sprechstunde für alle, die das Buch bestellt haben (Dezember 2020). Die Einladung geht Ihnen nach der Bestellung zu. 

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